Unter schulmedizinischen Grundlagen versteht man die Ausbildung in Anatomie, Physiologie und Pathologie. Um den Beruf des Homöopathen / der Homöopathin auszuüben, ist ein schulmedizinisches Grundwissen unerlässlich. Damit kann der Homöopath / die Homöopathin den Krankheitsverlauf und eine allfällige Gefährdung des Patient richtig einschätzen und in Notfallsituationen entsprechend handeln.
Ausserdem werden von den Behörden, Krankenkassen und Berufsverbänden schulmedizinische Grundlagen zur Ausübung des Berufes verlangt. Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Gesundheitswesen (siehe Aufnahmebedingungen), erfüllen diese Anforderung aufgrund ihrer früheren Ausbildung. Personen mit anderer Vorbildung können die Grundlagen nachholen. Gerne beraten wir Sie individuell über die beste Lösung für Sie.
Um den verantwortungsvollen Beruf des Homöopathen / der Homöopathin ausüben zu können, ist eine schulmedizinische und eine homöopathische Ausbildung zwingend. Ebenfalls müssen die Anforderungen der Behörden, Krankenkassen (oftmals vertreten durch das EMR (siehe auch unten) und Berufsverbände erfüllt werden.
Da je nach Ihrer Vorbildung eine andere Möglichkeit der schulmedizinischen Ausbildung erforderlich ist, beraten wir Sie gerne individuell über die Ausbildungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich ist es möglich die schulmedizinische Ausbildung während der homöopathischen Ausbildung nachzuholen. Für den Erwerb des Schlussdiploms der Schule sowie zur Berufsausübung ist eine abgeschlossene schulmedizinischen Ausbildung jedoch unerlässlich.
Wir empfehlen, falls möglich, früh mit der schulmedizinischen Ausbildung zu beginnen. Damit im ersten Ausbildungsjahr unserer Schule diese abgeschlossen werden kann. Somit können Sie sich nachher ganz auf die homöopathischen Fachausbildung konzentrieren. Je nach zusätzlicher beruflicher oder familiärer Belastung können jedoch auch andere Formen sinnvoll sein.
Beim Homöopathen / bei der Homöopathin suchen Menschen aller Altersstufen und bei verschiedenen Beschwerden Hilfe. Häufig sind es Menschen, die unter chronischen Krankheiten leiden und bereits seit einiger Zeit erfolglos in schulmedizinischer Behandlung waren.
Oft wird der zukünftige Patient vor der ersten Behandlung mit einer kurzer Broschüre über die Homöopathie informiert. Ebenfalls wird häufig ein kleiner Fragebogen verschickt mit der Bitte, diesen beim ersten Termin mitzubringen. So wird der Patient ein wenig auf das erste Gespräch vorbereitet sein.
Dann erfolgt die Haupttätigkeit des Homöopathen / der Homöopathin, die homöopathische Fallaufnahme (Anamnese). Mittels eines ausführlichen Gesprächs, erzählt der Patient über seine gesundheitlichen Probleme. Nach dem ersten freien Erzählen des Patienten, leitet der Homöopath / die Homöopathin das Gespräch, damit alle für die Auffindung des homöopathischen Mittels wichtigen Aspekte zur Sprache kommen. Während der Anamnese ist es sehr wichtig auf den Patienten einzugehen und eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich der Patient wohl fühlt und öffnen kann.
Nach der gründlichen Anamnese erfolgt die Auswertung und das Bestimmen des homöopathischen Arzneimittels. Häufig werden auch telefonische Fragen und Rückmeldungen der Patienten einen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen.
Administrative Tätigkeiten werden selber oder manchmal durch entsprechende Mitarbeiter erledigt.
Die homöopathische Ausbildung unserer Schule wird von allen üblichen Krankenkassen anerkannt und über die Zusatzversicherung vergütet. Viele Krankenkasse halten sich an die Empfehlungen des EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) Unsere Ausbildung ist EMR konform. Für einen Homöopathen / eine Homöopathin ist eine Krankenkassenanerkennung sehr wichtig, da dem Patienten ein grosser Teil der Behandlungskosten zurückerstattet wird.
Das Erfahrungsmedizinische Register (EMR) ist eine private Institution, welche die nichtärztlichen Therapeuten in der Schweiz prüft. Viele Krankenkassen folgen den Empfehlungen des EMR und bezahlen die Behandlungskosten der EMR-empfohlenen Therapeuten aus der Zusatzversicherung. Das EMR legt auch die Anforderung der Ausbildungsstunden der schulmedizinischen Grundlagen sowie der Fachrichtung z.B. Homöopathie fest.
Da sehr viele Krankenkassen dem EMR angeschlossen sind, ist es wichtig, dass die Ausbildung des Therapeuten EMR-konform ist. Die homöopathische Ausbildung der Schule für klassische Homöopathie Zürich erfüllt diese Anforderungen.
Die Schulprüfungs- und Anerkennungs-Kommision (SPAK) überprüft die Ausbildung an den Schulen und der Therapeuten. Diese neutrale Stelle zertifiziert Fachschulen und Verbände, die ihre Studierenden nach dem SPAK-Reglement ausbilden und alle weiteren Kriterien erfüllen. Die SPAK führt eine entsprechende Liste der zertifizierten Institutionen zur Abgabe an die interessierten Kreise.
Die Schule für klassische Homöopathie Zürich erfüllt diese Anforderungen.
In der Schweiz wird die Berufsbewilligung der Homöopathen kantonal geregelt. Das heisst in jedem der 26 Kantone findet immer ein eigenes Gesetz seine Anwendung. In einigen Kantonen sind genaue Vorschriften zur Berufsausübung vorhanden, in anderen Kantone ist die Berufsausübung nicht ausdrücklich erlaubt, wird jedoch geduldet.
Gerne beraten wir Sie individuell über die Handhabung der Bewilligung in Ihrem Kanton.
Die Schule für klassische Homöopathie Zürich hat jahrelang am Aufbau der SHP (Schweizerische Homöopathie Prüfung) mitgewirkt. Sie werden an unserer Schule gut auf diese Prüfung vorbereitet. Die SHP steckt jedoch noch in der Versuchsphase und hat gesamtschweizerisch keine Bedeutung.
In der Schweiz wird die Berufsbewilligung der Homöopathen kantonal geregelt. Das heisst in jedem der 26 Kantonen findet immer ein eigenes Gesetz seine Anwendung. Gerne beraten wir Sie individuell, über die Handhabung der Bewilligung in Ihrem Kanton.
Es ist damit zu rechnen, dass bis sich die SHP gesamtschweizerisch etabliert hat noch einige Zeit vergehen wird. Müssen doch die entsprechenden Gesetze geändert (von kantonaler Regelung zu eidgenössischer Regelung etc.) werden. Dies dauert in der Schweiz längere Zeit.
Das Nachdiplomstudium an unserer Schule steht Schulabgängern zur Verfügung um Ihnen den Start in den Praxisalltag zu erleichtern. Es ist fakultativ und gehört nicht zur Ausbildung. Einmal monatlich werden sehr praxisbezogen die Schwierigkeiten im Berufsalltag der Teilnehmer besprochen. Durch Supervision erlangen die Neulinge im Beruf Sicherheit. Ebenfalls wird das bereits vorhandene Wissen vertieft und erweitert.