Medizinisches Fachwissen

Die hohe Verantwortung des Homöopathen und der Homöopathin gegenüber dem Patienten verlangt nebst dem homöopathischen auch ein medizinisches Fachwissen.

Damit ausgebildete Homöopathinnen und Homöopathen eine Krankenkassenanerkennung beim EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) erhalten, werden 600 h schulmedizinische Ausbildung verlangt.

Folgende Berufe erfüllen diese Bedingungen:

  • ApothekerIn
  • Arzt/Ärztin
  • ChiropraktorIn
  • Hebamme
  • HeilpraktikerIn (anerkannte Schule)
  • Krankenpflege (dipl. SRK) mit Weiterbildung Operationsbereich, Intensivpflege, Anästhesie
  • OsteopathIn Diplom GDK
  • Pflegefachfrau, -mann DN II, HF, FH
  • PhysiotherapeutIn

Für nachfolgende Berufe werden vom EMR 350 h schulmedizinische Ausbildung anerkannt. Diese Personen absolvieren lediglich ein Aufschulungsprogramm. Gerne beraten wir Sie.

  • Drogistin / Drogist, dipl. HF
  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut dipl. SRK / FH
  • Fachangestellte Gesundheit / Fachangestellter Gesundheit
  • Krankenpflege DN I, dipl. SRK
  • Medizinische Masseurin / Medizinischer Masseur FA SRK (Med. Mass.) / eidg. Fachausweis
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter, dipl. SRK / HF
  • Zahnärztin / Zahnarzt


Andere Berufe

  • Personen ohne medizinische Vorbildung beraten wir individuell über die medizinischen Ausbildungsmöglichkeiten.

    Grundsätzlich ist es möglich die schulmedizinische Ausbildung während der homöopathischen Ausbildung nachzuholen. Wir empfehlen, falls möglich, früh mit der schulmedizinischen Ausbildung zu beginnen, damit diese raschmöglichst abgeschlossen werden kann. Somit können Sie sich nachher ganz auf die homöopathische Fachausbildung konzentrieren. Je nach zusätzlicher beruflicher oder familiärer Belastung können jedoch auch andere Formen sinnvoll sein.


Anforderungen an die Studierenden

  • Überzeugende Berufsmotivation
  • Regelmässiger Unterrichtsbesuch
  • Bereitschaft sich mit dem zukünftigen Beruf auseinanderzusetzen